Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 20 HAuslG
Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
Bundesrecht

Kapitel III – Öffentliches Recht

Titel: Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: HAuslG
Gliederungs-Nr.: 243-1
Normtyp: Gesetz

§ 20 HAuslG – Steuern/Abgaben/Gebühren

Die Erhebung von Steuern, Abgaben und Gebühren richtet sich für heimatlose Ausländer nach den für deutsche Staatsangehörige geltenden Vorschriften.