Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: HAuslG
Gliederungs-Nr.: 243-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet

In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 243-1, veröffentlichten bereinigten Fassung

Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Kapitel I 
Allgemeine Vorschriften 
  
Heimatloser Ausländer1
Verlust der Rechtsstellung2
Verbot der Benachteiligung3
Maßgebendes Recht4
Rechte/Ansprüche bei nicht verbürgter Gegenseitigkeit5
Verbot von Ausnahmemaßnahmen6
Erwerb/Ausübung von Rechten in Abhängigkeit von Aufenthaltsdauer im Geltungsbereich dieses Gesetzes7
  
Kapitel II 
Bürgerliches Recht 
  
Erwerb von Rechten vor Inkrafttreten dieses Gesetzes8
Erwerb von Rechten an Grundstücken/beweglichen Sachen9
(weggefallen)10
Verfahren vor den Gerichten11
  
Kapitel III 
Öffentliches Recht 
  
Aufenthaltsort/Freizügigkeit12
Vereinigungsrecht. Bildung von/Aufnahme in Gewerkschaften13
Zugang zu Schulen. Ablegung von Staatsprüfungen. Errichtung privater Schulen14
Anerkennung von Abschlüssen15
Berufsfreiheit16
Ausübung nichtselbständiger Arbeit17
Sozialversicherung/Arbeitsförderung18
Sozialhilfe19
Steuern/Abgaben/Gebühren20
  
Kapitel IV 
Verwaltungsmaßnahmen 
  
Voraussetzungen der Einbürgerung21
Rückkehr in die Heimat/Auswanderung22
Ausweisung23
  
Kapitel V 
Rechtsschutz 
  
Ermächtigung für Rechtsverordnungen24
  
Kapitel VI 
Schluss- und Übergangsvorschriften 
  
Kosten25
Ausgenommene Personen26
(weggefallen)27
Inkrafttreten28

Überschrift: Gilt im Saarland seit 1.9.1957 gem. V v. 26.8.1957 I 1255; vgl. G v. 1.9.1953 II 559