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Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: GwG
Gliederungs-Nr.: 7613-3
Normtyp: Gesetz

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten
(Geldwäschegesetz - GwG)

Vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 34 Absatz 21 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Begriffsbestimmungen, Verpflichtete und risikobasierter Ansatz 
  
Begriffsbestimmungen1
Verpflichtete, Verordnungsermächtigung2
Wirtschaftlich Berechtigter3
Risikobasierter Ansatz, nationale Risikoanalyse3a
  
Abschnitt 2 
Risikomanagement 
  
Risikomanagement4
Risikoanalyse5
Interne Sicherungsmaßnahmen6
Geldwäschebeauftragter7
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht8
Gruppenweite Pflichten9
  
Abschnitt 3 
Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden 
  
Allgemeine Sorgfaltspflichten10
Identifizierung, Erhebung von Angaben zum Zweck der Identifizierung11
Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verpflichtete11a
Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung, Verordnungsermächtigung12
Verfahren zur Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung, Verordnungsermächtigung13
Vereinfachte Sorgfaltspflichten, Verordnungsermächtigung14
Verstärkte Sorgfaltspflichten, Verordnungsermächtigung15
Besondere Vorschriften für das Glücksspiel im Internet16
Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien16a
Ausführung der Sorgfaltspflichten durch Dritte, vertragliche Auslagerung17
  
Abschnitt 4 
Transparenzregister 
  
Einrichtung des Transparenzregisters und registerführende Stelle18
Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten19
Angaben zu Immobilien19a
Erfassung und Zuordnung von Immobilien19b
Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Vereinigungen20
Automatische Eintragung für Vereine20a
Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Rechtsgestaltungen21
Zugängliche Dokumente und Datenübermittlung an das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung22
Einsichtnahme in das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung23
Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle23a
Gebühren und Auslagen, Verordnungsermächtigung24
Übertragung der Führung des Transparenzregisters, Verordnungsermächtigung25
Europäisches System der Registervernetzung, Verordnungsermächtigung26
Abruf durch bestimmte Behörden26a
  
Abschnitt 5 
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen 
  
Zentrale Meldestelle27
Aufgaben, Aufsicht und Zusammenarbeit28
Unterrichtung des Deutschen Bundestages28a
Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen29
Analyse von Meldungen und Informationen30
Auskunftsrecht gegenüber inländischen öffentlichen Stellen, Datenzugriffsrecht, Verordnungsermächtigung31
Datenübermittlungsverpflichtung an inländische öffentliche Stellen32
Datenübermittlung an Europol32a
Datenaustausch mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union33
Informationsersuchen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit34
Datenübermittlung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit35
Automatisierter Datenabgleich im europäischen Verbund36
Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten aus automatisierter Verarbeitung und bei Speicherung in automatisierten Dateien37
Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Vernichtung personenbezogener Daten, die weder automatisiert verarbeitet werden noch in einer automatisierten Datei gespeichert sind38
Protokollierung von Informationsersuchen, Statistik, Verordnungsermächtigung38a
Errichtungsanordnung39
Sofortmaßnahmen40
Rückmeldung an Verpflichtete und Behörden41
Benachrichtigung von inländischen öffentlichen Stellen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen42
  
Abschnitt 6 
Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen von Sachverhalten 
  
Meldepflicht von Verpflichteten, Verordnungsermächtigung43
Meldepflicht von Aufsichtsbehörden44
Form der Meldung, Registrierungspflicht, Ausführung durch Dritte, Verordnungsermächtigung 45
Durchführung von Transaktionen46
Verbot der Informationsweitergabe, Verordnungsermächtigung47
Freistellung von der Verantwortlichkeit48
Informationszugang und Schutz der meldenden Beschäftigten49
  
Abschnitt 7 
Aufsicht, Zusammenarbeit, Bußgeldvorschriften, Datenschutz 
  
Zuständige Aufsichtsbehörde50
Aufsicht51
Verarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden51a
Mitwirkungspflichten52
Hinweise auf Verstöße53
Verschwiegenheitspflicht54
Zusammenarbeit mit anderen Behörden55
Bußgeldvorschriften56
Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und von unanfechtbaren Bußgeldentscheidungen57
(weggefallen)58
Übergangsregelung59
  
Anlagen 
  
Faktoren für ein potenziell geringeres RisikoAnlage 1
Faktoren für ein potenziell höheres RisikoAnlage 2
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen 1 vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822)

1

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 73).