§ 148 GWB
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Bundesrecht
Abschnitt 3 – Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen → Unterabschnitt 3 – Vergabe von Konzessionen
§ 148 GWB – Anwendungsbereich
Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber.
Zu § 148: Eingefügt durch G vom 17. 2. 2016 (BGBl I S. 203).