Gesetze

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Gesetz zum Schutz der Gesundheit
(Gesundheitsschutzgesetz - GSG)
Landesrecht Bayern
Titel: Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG)
Normgeber: Bayern

Amtliche Abkürzung: GSG
Referenz: 2126-3-UG

2126-3-UG

Vom 23. Juli 2010 (GVBl S. 314)

Das Volk des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Ziel1
Anwendungsbereich2
Rauchverbot3
Hinwirkungspflicht4
Ausnahmen5
Raucherraum, Raucherbereich6
Verantwortlichkeit7
Zuständigkeit8
Ordnungswidrigkeiten9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten10