§ 4 GO VerfGH
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin
Landesrecht Berlin
Erster Teil – Organisation und Verwaltung
§ 4 GO VerfGH – Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
1Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Arbeit des Verfassungsgerichtshofes. 2Für die Teilnahme an Beratungen gilt § 15 VerfGHG i.V.m. § 193 GVG.