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§ 4 GO VerfGH
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin
Landesrecht Berlin

Erster Teil – Organisation und Verwaltung

Titel: Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin
Normgeber: Berlin
Redaktionelle Abkürzung: GO VerfGH,BE
Gliederungs-Nr.: 1103-1-1
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 4 GO VerfGH – Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

1Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Arbeit des Verfassungsgerichtshofes. 2Für die Teilnahme an Beratungen gilt § 15 VerfGHG i.V.m. § 193 GVG.