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§ 8 GO SächsVerfGH
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Landesrecht Sachsen

Erster Teil – Organisation und Verwaltung des Verfassungsgerichtshofes

Titel: Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Normgeber: Sachsen
Redaktionelle Abkürzung: GO SächsVerfGH,SN
Gliederungs-Nr.: 112-1.2
Normtyp: Geschäftsordnung

§ 8 GO SächsVerfGH – Wissenschaftliche Mitarbeiter

Der Verfassungsgerichtshof wird durch wissenschaftliche Mitarbeiter unterstützt, die der Präsident im Benehmen mit dem Berichterstatter bestimmt.