§ 5 GO SächsVerfGH
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Landesrecht Sachsen
Erster Teil – Organisation und Verwaltung des Verfassungsgerichtshofes
§ 5 GO SächsVerfGH – Geschäftsstelle
Bei dem Verfassungsgerichtshof wird eine Geschäftsstelle eingerichtet.