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§ 22 GO SächsVerfGH
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Landesrecht Sachsen

Fünfter Teil – Schlussvorschriften

Titel: Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Normgeber: Sachsen
Redaktionelle Abkürzung: GO SächsVerfGH,SN
Gliederungs-Nr.: 112-1.2
Normtyp: Geschäftsordnung

§ 22 GO SächsVerfGH – In-Kraft-Treten der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.