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§ 7 GO LT
Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes
Landesrecht Saarland

I. Abschnitt – Abgeordnete → 2. Titel – Akteneinsicht, Aktenabgabe, Geheimschutz

Titel: Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes
Normgeber: Saarland
Redaktionelle Abkürzung: GO LT,SL
Gliederungs-Nr.: 1100-2
Normtyp: Gesetz

§ 7 GO LT – Sinngemäße Geltung

Die Bestimmungen über geheime und vertrauliche Dokumente gelten sinngemäß auch für geheime und vertrauliche Kenntnisse, die auf anderem Wege als durch Aushändigung von Dokumenten erlangt werden.