§ 24 GO LT
Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes
Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes
Landesrecht Saarland
III. Abschnitt – Ausschüsse → 2. Titel – Ausschuss für Eingaben
§ 24 GO LT – Überweisung als Material
Der Ausschuss für Eingaben kann eine Petition an einen anderen Ausschuss als Material überweisen.