Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 45k GO BR
Geschäftsordnung des Bundesrates
Bundesrecht

IVa. – Das Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union

Titel: Geschäftsordnung des Bundesrates
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: GO BR
Gliederungs-Nr.: 1102-1
Normtyp: Geschäftsordnung

§ 45k GO BR – Anwendung von Verfahrensvorschriften

Zu § 45k: Geändert am 26. 3. 2021 (BGBl I S. 797).