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Geschäftsordnung des Bundesrates
Bundesrecht
Titel: Geschäftsordnung des Bundesrates
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: GO BR
Gliederungs-Nr.: 1102-1
Normtyp: Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Bundesrates

In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 1993 (BGBl. I S. 2007) (1)

Zuletzt geändert durch den Beschluss vom 16. September 2022 (BGBl. I S. 1513)

Inhaltsübersicht *§§
  
I. 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Mitglieder1
Inkompatibilität2
Geschäftsjahr3
Ausweise, Fahrkarten4
  
II. 
Organe und Einrichtungen des Bundesrates 
  
Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten5
Stellung des Präsidenten6
Stellung der Vizepräsidenten7
Präsidium8
Ständiger Beirat9
Schriftführer10
Ausschüsse11
Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse12
Vertreter des Bundesrates in anderen Organen13
Sekretariat14
  
III. 
Die Sitzungen des Bundesrates 
  
1. 
Vorbereitung der Sitzungen 
  
Einberufung und Bekanntgabe15
Anwesenheitsliste16
  
2. 
Allgemeine Verfahrensgrundsätze 
  
Ausschluss der Öffentlichkeit17
Teilnahme an den Verhandlungen18
Fragerecht19
Leitung der Sitzung20
Beteiligung des Präsidenten an den Verhandlungen21
Ordnungsbefugnis der Präsidentin oder des Präsidenten22
Dauer der Rede22a
Sachruf22b
Ordnungsruf22c
Entziehung des Wortes22d
Ausschluss von Mitgliedern des Bundesrates22e
Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen22f
Unterbrechung der Sitzung22g
  
3. 
Der Geschäftsgang im Bundesrat 
  
Feststellung und Durchführung der Tagesordnung23
Redebeiträge24
(weggefallen)25
Anträge und Empfehlungen26
Anzahl der Stimmen27
Beschlussfähigkeit28
Abstimmung29
Abstimmungsregeln30
Verfahren bei Beschlüssen nach Artikel 77 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes31
Wirksamwerden der Beschlüsse32
Teilnahme an den Verhandlungen des Bundestages33
Sitzungsbericht34
Vereinfachtes Verfahren35
  
IV. 
Das Verfahren in den Ausschüssen 
  
Zuweisung der Vorlagen36
Tagungsort, Öffentlichkeit, Anwesenheitsliste37
Zulässigkeit von Ausschusssitzungen als Videokonferenz aus wichtigem Grund37a
Einberufung, Leitung, Tagesordnung38
Beratung39
Teilnahme und Fragerecht40
Berichterstattung im Ausschuss41
Beschlüsse, Stimmberechtigung42
Umfrageverfahren43
Sitzungsniederschrift44
Mitteilung der Empfehlungen der Ausschüsse45
  
IVa. 
Das Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union 
  
Zuweisung von Unterrichtungen über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union an die Ausschüsse45a
Europakammer45b
Vorsitzende der Europakammer45c
Zuständigkeit der Europakammer45d
Vorbereitung der Sitzungen der Europakammer45e
Öffentlichkeit45f
Teilnahme an den Verhandlungen45g
Beschlussfassung45h
Umfrageverfahren45i
Sitzungsbericht45j
Anwendung von Verfahrensvorschriften45k
Vertreter der Länder45l
  
V. 
Schlussbestimmungen 
  
Stellvertreter46
Auslegung der Geschäftsordnung47
Abweichung von der Geschäftsordnung48
In-Kraft-Treten49
(1) Red. Anm.:

Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Bundesrates

Vom 26. November 1993

Der Bundesrat hat gemäß Artikel 52 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes durch Beschluss in seiner 663. Sitzung am 26. November 1993 § 23 Abs. 4 und Abschnitt IVa seiner Geschäftsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juni 1988 (BGBl. I S. 857), geändert durch Beschluss vom 9. Juli 1993 (BGBl. I S. 1353), geändert.

Die mit Wirkung vom 26. November 1993 geltende Fassung der Geschäftsordnung wird nachfolgend bekanntgemacht.

* Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.