Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Anlage 1 GleichstG
Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Bremen (Landesgleichstellungsgesetz)
Landesrecht Bremen

Anhangteil

Titel: Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Bremen (Landesgleichstellungsgesetz)
Normgeber: Bremen
Redaktionelle Abkürzung: GleichstG,HB
Gliederungs-Nr.: 2046-a-1
Normtyp: Gesetz

Anlage 1 GleichstG – (zu Artikel 1 § 6 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im Öffentlichen Dienst des Landes Bremen)

Zur Erstellung der Analyse nach § 6 Abs. 1 sind folgende Daten zu erheben, wobei das Geschlecht nach den personenstandsrechtlichen Angaben "weiblich", "männlich" sowie "divers/offen" zu differenzieren ist, die Angabe "divers/offen" jedoch nur im Einvernehmen mit der betroffenen Person erhoben werden darf:

  1. 1.

    Die Zahl der in einer Dienststelle beschäftigten Personen der jeweiligen Personalgruppe, getrennt nach Geschlecht, Entgelt- und Besoldungsgruppe.

  2. 2.

    Die Zahl der mit Teilzeitbeschäftigten besetzten Stellen, getrennt nach Geschlecht, Personalgruppe, Entgelt- und Besoldungsgruppe.

  3. 3.

    Zahl der beantragten und abgelehnten Anträge auf Arbeitszeitreduzierungen und Aufstockung der Arbeitszeit, getrennt nach Geschlecht, Personalgruppe, Entgelt- und Besoldungsgruppe, Art des personellen Ausgleichs.

  4. 4.

    Bei Stellenbesetzungen Angaben zur

    • Entgelt- und Besoldungsgruppe,

    • Personalgruppe,

    • bisherige Besetzung mit Ganztags- oder Teilzeitkraft, getrennt nach Geschlechtern,

    • Ausschreibung (ob sie als Vollzeit- oder Teilzeitstelle, ob sie in der betreffenden Behörde oder Dienststelle, ob sie im Amtsblatt oder extern oder ob keine Ausschreibung erfolgte),

    • Anzahl der Bewerbungen getrennt nach Geschlechtern,

    • Besetzung durch Einstellung, Umsetzung, Versetzung mit Vollzeit- oder Teilzeitkraft, nach Geschlecht getrennt,

    • Befristung.

  5. 5.

    Bei Umsetzung Angaben zur bisherigen Entgelt-, Besoldungsgruppe, Personalgruppe, Teilzeit-, Vollzeitbeschäftigung.

  6. 6.

    Zahl der Auszubildenden, getrennt nach Geschlecht und Personalgruppe.

  7. 7.

    Zahl der beförderten oder höhergruppierten Beschäftigten, getrennt nach Geschlecht, Personalgruppe, Entgelt- und Besoldungsgruppe und gesonderter Ausweisung der Beförderungen, die einen Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahngruppe darstellen.

  8. 8.
    • Zahl der Beschäftigten, die an Veranstaltungen der Fort- und Weiterbildung teilgenommen haben, getrennt nach Veranstaltungsart und Geschlecht,

    • Zahl der jeweils gestellten und genehmigten Anträge.

  9. 9.

    Entsendung in Gremien

    • Zahl der Benennungen und Entsendungen nach Geschlechtern getrennt.