§ 50 GKWG
Gesetz über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz - GKWG)
Gesetz über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz - GKWG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Abschnitt VIII – Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
§ 50 GKWG – Wählerverzeichnisse
Die für die erste Wahl erstellten Wählerverzeichnisse sind auch für die Stichwahl maßgebend.