Anlage 1 Teil 3.8.2 GKG
Gerichtskostengesetz (GKG)
Gerichtskostengesetz (GKG)
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 1 Teil 3.8.2 GKG – Abschnitt 2
Beschwerde und Rechtsbeschwerde
Red. Anm.:
Siehe auch Vorbemerkung 3
Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG |
Verfahren über die Beschwerde oder die Rechtsbeschwerde: | ||
3820 | - Die Beschwerde oder die Rechtsbeschwerde wird verworfen | 2,0 |
3821 | - Die Beschwerde oder die Rechtsbeschwerde wird zurückgenommen | 1,0 |