Anlage 1 Teil 3.8.1 GKG
Gerichtskostengesetz (GKG)
Gerichtskostengesetz (GKG)
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 1 Teil 3.8.1 GKG – Hauptabschnitt 8
Gerichtliche Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes
Abschnitt 1
Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Red. Anm.:
Siehe auch Vorbemerkung 3
Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG |
Verfahren über den Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung: | ||
3810 | - Der Antrag wird zurückgewiesen | 1,0 |
3811 | - Der Antrag wird zurückgenommen | 0,5 |