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Anlage 1 Teil 2.4.1 GKG
Gerichtskostengesetz (GKG)  
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Gerichtskostengesetz (GKG)  
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: GKG
Gliederungs-Nr.: 360-7
Normtyp: Gesetz

Anlage 1 Teil 2.4.1 GKG – Hauptabschnitt 4
Schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren

Abschnitt 1
Eröffnungsverfahren

Nr.GebührentatbestandGebühr oder Satz der
Gebühr nach § 34 GKG
 
2410Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Verteilungsverfahrens1,0