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Anlage 1 Teil 1.6.1 GKG
Gerichtskostengesetz (GKG)  
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Gerichtskostengesetz (GKG)  
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: GKG
Gliederungs-Nr.: 360-7
Normtyp: Gesetz

Anlage 1 Teil 1.6.1 GKG – Hauptabschnitt 6
Sonstige Verfahren

Abschnitt 1
Selbständiges Beweisverfahren

Nr.GebührentatbestandGebühr oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG
 
1610Verfahren im Allgemeinen1,0