Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Anlage 1 Teil 1.1 GKG
Gerichtskostengesetz (GKG)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Gerichtskostengesetz (GKG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: GKG
Gliederungs-Nr.: 360-7
Normtyp: Gesetz

Anlage 1 Teil 1.1 GKG – Teil 1
Zivilrechtliche Verfahren vor den ordentlichen Gerichten

Hauptabschnitt 1
Mahnverfahren

Nr.GebührentatbestandGebühr oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG
 
Vorbemerkung 1:
Die Vorschriften dieses Teils gelten nicht für die in Teil 2 geregelten Verfahren.
 
1100Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids oder eines Europäischen Zahlungsbefehls0,5
- mindestens
36,00 €