§ 5 GFRG
Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz)
Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz)
Bundesrecht
§ 5 GFRG – Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
Die Landesregierungen regeln durch Rechtsverordnung die Termine und das Verfahren für die Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.