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Verordnung über das Genossenschaftsregister (Genossenschaftsregisterverordnung - GenRegV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über das Genossenschaftsregister (Genossenschaftsregisterverordnung - GenRegV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: GenRegV
Gliederungs-Nr.: 315-16
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über das Genossenschaftsregister
(Genossenschaftsregisterverordnung - GenRegV)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2268)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 3338)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeines 
  
Zuständigkeit und Verfahren1
(weggefallen)2
Benachrichtigung der Beteiligten3
Bekanntmachung der Registereintragungen4
(weggefallen)5
Form der Anmeldung6
Sonstige Anzeigen und Erklärungen7
Form der einzureichenden Abschrift einer Urkunde8
(weggefallen)9
(weggefallen)10
(weggefallen)11
  
Abschnitt 2 
Eintragungen in das Genossenschaftsregister 
  
(weggefallen)12
(weggefallen)13
(weggefallen)14
Eintragung der Satzung15
Eintragung von Satzungsänderungen16
(weggefallen)17
Vorstandsmitglieder, Prokuristen18
(weggefallen)19
Eintragung der Auflösung20
Anmeldepflicht bei Beendigung der Liquidation und Eintragungen bei Insolvenz21
(weggefallen)21a
(weggefallen)21b
Eintragung der Nichtigkeit der Genossenschaft22
Eintragung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Generalversammlung23
Berichtigung von Schreibfehlern24
Gestaltung des Genossenschaftsregisters25
Inhalt der Eintragungen26
(weggefallen)27
  
Anlagen 
  
Inhalt des Genossenschaftsregisters in spaltenweiser WiedergabeAnlage 1
Inhalt des Genossenschaftsregisters als fortlaufender TextAnlage 2