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Verordnung über die Kassenführung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt (Gemeindekassenverordnung - GemKVO)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Verordnung über die Kassenführung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt (Gemeindekassenverordnung - GemKVO)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: GemKVO
Gliederungs-Nr.: 2020.4
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Kassenführung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt
(Gemeindekassenverordnung - GemKVO)

Vom 11. Dezember 1991 (GVBl. LSA S. 518)

Außer Kraft am 1. Januar 2006 durch § 49 der Verordnung vom 30. März 2006 (GVBl. LSA S. 218) (1)

Auf Grund des § 99b Abs. 1 Nr. 9 der Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990 (GBl. I S. 255), zuletzt geändert durch § 38 Abs. 1 Satz 2 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 14. November 1991 (GVBl. LSA S. 422), wird im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen verordnet:

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Aufgaben und Organisation der Gemeindekasse1 bis 5
  
Zweiter Abschnitt 
Kassenanordnungen6 bis 12
  
Dritter Abschnitt 
Zahlungsverkehr13 bis 18
  
Vierter Abschnitt 
Verwaltung der Kassenmittel und Wertgegenständen19 bis 22
  
Fünfter Abschnitt 
Buchführung 
  
1. Unterabschnitt 
Allgemeines23 und 24
  
2. Unterabschnitt 
Bücher für Einnahmen und Ausgaben25 bis 31
  
3. Unterabschnitt 
Tagesabschluss, Zwischenabschlüsse und Jahresabschluss32 bis 36
  
Sechster Abschnitt 
Besorgung von Kassengeschäften durch Stellen außerhalb der Gemeindeverwaltung37 und 38
  
Siebenter Abschnitt 
Kassenaufsicht und örtliche Prüfung der Gemeindekasse39 bis 42
  
Achter Abschnitt 
Sonderkassen43 bis 45
  
Neunter Abschnitt 
Begriffsbestimmungen, Übergangs- und Schlussvorschriften46 bis 49
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. § 48 der Verordnung vom 30. März 2006 (GVBl. LSA S. 218).