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Gebührengesetz (GebG)
Landesrecht Hamburg
Titel: Gebührengesetz (GebG)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: GebG
Gliederungs-Nr.: 202-1
Normtyp: Gesetz

Gebührengesetz (GebG)

Vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Dezember 2023 (HmbGVBl. S. 412) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Geltungsbereich1
Gebührenordnungen2
Verwaltungsgebühren3
Benutzungsgebühren4
Auslagen5
Gebührengrundsätze6
Gebührenregelungen in Rechtsakten ~ der Europäischen Gemeinschaften6a
Arten der Gebührenfestlegung7
Pauschgebühren8
Gebührenpflichtiger9
Sachliche Gebührenfreiheit10
Persönliche Gebührenfreiheit11
Verwaltungsgebühren in besonderen Fällen12
Mitwirkungspflichten13
Selbstveranlagung14
Entstehung der Gebührenpflicht15
Gebührenbescheid16
Fälligkeit17
Vorauszahlungen18
Säumniszinsen19
Rückzahlung und Verrechnung20
Berücksichtigung von Fehlern eines früheren Kostenansatzes20a
Stundung, Niederschlagung und Erlass21
Verjährung22
Rechtsüberleitung23
Aufhebung und Änderung von Vorschriften24
  
 Anlage
(1) Red. Anm.:

Nach § 2 Absatz 2 der Verordnung vom 5. Dezember 2023 (HmbGVBl. S. 412) war soweit eine Gebührenpflicht bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits entstanden, ist das bisherige Recht anzuwenden.