Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: GAD
Gliederungs-Nr.: 27-7
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD)

Vom 30. August 1990 (BGBl. I S. 1842)

Zuletzt geändert durch Artikel 14 Absatz 4 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I S. 2250)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Aufgaben, Stellung und Organisation des Auswärtigen Dienstes 
  
Aufgaben1
Auswärtiger Dienst2
Auslandsvertretungen3
Gemeinsame Auslandsvertretungen mit anderen Staaten4
  
Abschnitt 2 
Einsatz, Arbeitsweise und Ausstattung des Auswärtigen Dienstes 
  
Personaleinsatz5
Personalreserve6
Organisation und Ausstattung7
Inspektion8
Kurierdienst und Auslands-IT9
Politisches Archiv10
  
Abschnitt 3 
Rechtsverhältnisse der Angehörigen des Auswärtigen Dienstes 
  
Rechtsverhältnisse11
Auswahl und Ausbildung der Beamten12
Personalaustausch13
  
Abschnitt 4 
Rechte und Pflichten der Beamten 
  
Besondere Pflichten im Auswärtigen Dienst14
Fürsorge und Schutz15
Erkrankungen und Unfälle im Ausland16
Gesundheitsdienst und soziale Betreuung17
Urlaub der in das Ausland entsandten Beamten18
  
Abschnitt 5 
Fürsorge für Familienangehörige 
  
Unterstützung der Familienangehörigen19
Mitwirkung der Ehegatten an dienstlichen Aufgaben20
Vorschulische und schulische Erziehung und Ausbildung der Kinder21
Unfälle und Erkrankungen von Familienangehörigen22
Reisebeihilfen in besonderen Fällen23
Berufsausübung der Ehegatten24
  
Abschnitt 6 
Fürsorge in Krisenfällen und bei außergewöhnlichen Belastungen 
  
Maßnahmen der Krisenfürsorge25
Schadensausgleich26
  
Abschnitt 7 
Wohnungsfürsorge und Umzüge 
  
Wohnsitz und Wohnung27
Auslandsumzüge und Auslandstrennungsgeld28
  
Abschnitt 8 
Auslandsbezogene Leistungen 
  
Auslandsbesoldung des Auswärtigen Dienstes29
Fremdsprachenförderung30
  
Abschnitt 9 
Rechtsverhältnisse der nichtentsandten Beschäftigten 
  
Nichtentsandte Beschäftigte31
Nichtentsandte Beschäftigte deutscher Staatsangehörigkeit32
Nichtentsandte Beschäftigte anderer Staatsangehörigkeit33
  
Abschnitt 10 
Schlussvorschriften 
  
(weggefallen)34
Allgemeine Verwaltungsvorschriften35
Übergangsregelung36
Inkrafttreten37