§ 49 FuttermV
Futtermittelverordnung
Futtermittelverordnung
Bundesrecht
Abschnitt 6 – Schlussbestimmungen
§ 49 FuttermV – Technische Festlegungen
Soweit in dieser Verordnung auf DIN-Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, erschienen. Sie sind beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt.