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Gesetz über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag (FraktionsG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag (FraktionsG)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: FraktionsG
Gliederungs-Nr.: 1101-9
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag
(FraktionsG)

Vom 18. Dezember 1994 (GVOBl. Schl.-H. S. 4)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 637)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Fraktionsbildung1
Rechtsstellung2
Aufgaben3
Organisation4
Geheimhaltungspflicht der Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter5
Geld- und Sachleistungen6
Anpassungsverfahren6a
Haushalts- und Wirtschaftsführung, Buchführung7
Rechnungslegung8
Rechnungsprüfung9
Einzelne Abgeordnete10
Beendigung der Rechtsstellung und Liquidation11
In-Kraft-Treten12