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Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
Bundesrecht
Titel: Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: FluLärmG
Gliederungs-Nr.: 2129-4
Normtyp: Gesetz

Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

In der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Zweck und Geltungsbereich1
Einrichtung von Lärmschutzbereichen2
Ermittlung der Lärmbelastung3
Festsetzung von Lärmschutzbereichen4
Bauverbote5
Sonstige Beschränkungen der baulichen Nutzung6
Schallschutz7
Entschädigung bei Bauverboten8
Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen, Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs9
Verfahren bei der Erstattung von Aufwendungen10
Auskunft11
Zahlungspflichtiger12
Sonstige Vorschriften13
Schutzziele für die Lärmaktionsplanung14
Anhörung beteiligter Kreise15
(weggefallen)16
(weggefallen)17
(weggefallen)18
  
(zu § 3)Anlage 1