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Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: FGG
Gliederungs-Nr.: 315-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 315-1, veröffentlichten bereinigten Fassung

Außer Kraft am 1. September 2009 durch Artikel 112 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften1 - 34
  
Zweiter Abschnitt 
Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen 
  
I. Allgemeine Vorschriften35 - 35a
II. Vormundschafts- und Familiensachen35b - 64c
III. Betreuungssachen65 - 69o
IV. Unterbringungssachen70 - 70n
  
Dritter Abschnitt 
(weggefallen) 
  
Vierter Abschnitt 
Personenstand71
  
Fünfter Abschnitt 
Nachlass- und Teilungssachen72 - 99
  
Sechster Abschnitt 
(aufgehoben)100 - 124
  
Siebenter Abschnitt 
Handelssachen125 - 158
  
Achter Abschnitt 
Vereinssachen. Partnerschaftssachen. Güterrechtsregister159 - 162
  
Neunter Abschnitt 
Eidesstattliche Versicherung. Untersuchung und Verwahrung von Sachen. Pfandverkauf163 - 166
  
Zehnter Abschnitt 
(weggefallen)167 - 184
  
Elfter Abschnitt 
Schlussbestimmungen185 - 200
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. Artikel 111 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586).