§ 25 HFAG
Hessisches Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs (Hessisches Finanzausgleichsgesetz - HFAG)
Hessisches Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs (Hessisches Finanzausgleichsgesetz - HFAG)
Landesrecht Hessen
DRITTER TEIL – Allgemeine Finanzzuweisungen → Dritter Abschnitt – Schlüsselzuweisungen an die kreisfreien Städte
§ 25 HFAG – Hauptansatz
(1) Der Hauptansatz einer kreisfreien Stadt entspricht ihrer Einwohnerzahl.
(2) Abweichend von Abs. 1 beträgt der Hauptansatz der Stadt Frankfurt am Main 110 Prozent ihrer Einwohnerzahl.