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Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EUZBBG
Gliederungs-Nr.: 170-10
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG)

Vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2170)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Mitwirkung des Bundestages1
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union2
Grundsätze der Unterrichtung3
Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten4
Vorhaben der Europäischen Union5
Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren6
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik7
Stellungnahmen des Bundestages8
Aufnahme von Verhandlungen über Beitritte und Vertragsänderungen9
Einführung des Euro in einem Mitgliedstaat9a
Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten10
Verbindungsbüro des Bundestages11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten12
  
BerichtsbogenAnlage