§ 8 EStDV 2000
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV 2000)
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV 2000)
Bundesrecht
– Zu den §§ 4 bis 7 des Gesetzes
§ 8 EStDV 2000 – Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert (1)
(1) Red. Anm.:
siehe Anwendungsvorschrift § 84 Abs. 1b EStDV 2000
Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 Euro beträgt.
Zu § 8: Geändert durch G vom 19. 12. 2000 (BGBl I S. 1790).