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Anlage 3 EigV
Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigV)
Landesrecht Brandenburg

Anhangteil

Titel: Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigV)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: EigV
Gliederungs-Nr.: 28-3
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 3 EigV

Anlage 3
(zu § 17 Absatz 3)

Formblatt 3
  
  
AÜbersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben (§ 17 Absatz 1 EigV)
Verpflichtungsermächtigungen des JahresVoraussichtlich fällige Ausgaben - in 1.000 € -
 20 ___20 ___20 ___20 ___
20 ___    
20 ___    
20 ___    
20 ___    
Summe    
Nachrichtlich im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahme    
     
     
BÜbersicht über die Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde auswirken (§ 17 Absatz 2 EigV)
Nr.Bezeichnung20 _20 _20 ___20 ___20 _20 _
 Einzahlungen      
1Zuschüsse der Gemeinde, davon als:      
 -Kapitalzuschüsse (§ 23 Absatz 2)      
  -davon zum Ausgleich liquiditätswirksamer Verluste (§ 11 Absatz 6 Satz 1)      
 -Investitionszuschüsse (§ 23 Absatz 3)      
 -Betriebskostenzuschüsse (§ 23 Absatz 4 Satz 1)      
 -Verlustausgleichszuschüsse (§ 23 Absatz 4 Satz 2)      
2Darlehen der Gemeinde      
3Sonstige Einzahlungen der Gemeinde      
 Auszahlungen      
1Ablieferungen an die Gemeinde      
 -von Gewinnen      
 -von Konzessionsabgaben      
 -von Verwaltungskostenbeiträgen      
 -bei Eigenkapitalentnahmen      
2Tilgung von Darlehen der Gemeinde      
3Sonstige Auszahlungen an die Gemeinde