Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Anlage 5 EigAnVO
Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)
Landesrecht Rheinland-Pfalz

Anhangteil

Titel: Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: EigAnVO
Gliederungs-Nr.: 2020-1-10
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 5 EigAnVO – Anlage 5
(zu § 24 Abs. 3)

Formblatt 5

Erfolgsübersicht

Aufwendungen Betrag
insgesamt
Allgemeine und
gemeinsame
Betriebsabteilungen
VersorgungsbetriebeVerkehrs-
betriebe(1)
Andere
Betriebs-
zweige
Hilfsbe-
triebe(2)
Aktivier-
te Eigen-
leistungen
nach Bereichen
 
 
 
 
nach
Aufwandsarten
 Verwal-
tung und
Vertrieb
SonstigeStromver-
sorgung
Gasver-
sorgung
Wasser-
versor-
gung
Andere
Versor-
gungs-
zweige
(z.B.
Fern-
wärme)
 einschl.
Neben-
betriebe
(Gliede-
rung nach
Bedarf)
  
 DM/EUR(3)DM/EUR(3)DM/EUR(3)DM/EUR(3)DM/EUR(3)DM/EUR(3)DM/EUR(3)DM/EUR(3)DM/EUR(3)DM/EUR(3)DM/EUR(3)
123456779101112
1. Material-
aufwand
           
a) Bezug von Fremden           
b) Bezug von Betriebszweigen           
2. Löhne und Gehälter(4)           
3. Soziale Abgaben(4)           
4. Aufwendungen für Altersver-
sorgung und für Unterstützung
           
5. Abschrei-
bungen(5)
           
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen           
7. Steuern (soweit nicht in Zeile 19 auszuweisen)(6)           
8. Konzessions- und Wegeentgelte(7)           
9. Andere betriebliche Aufwendungen(8)           
10. Summe 1-9           
11. Umlage der Spalten 3 und 4           
Zurechnung (+)           
Abgabe     (-)   XXXXXXXX
12. Leistungs-
ausgleich der Aufwandbereiche
 XX        
Zurechnung (+) XX        
Abgabe     (-) XX        
13. Aufwen-
dungen 1-12
 XX      X 
14. Betriebs-
erträge
 XX      X 
a) nach der GUV-Rechnung(9) XX      X 
b) aus Lieferungen an andere Betriebszweige XX      XX
15. Betriebser-
träge insgesamt
 XX      XX
16. Betriebs-
ergebnis
 XX      XX
(+ = Überschuss XX      XX
- = Fehlbetrag) XX      XX
17. Finanz-
erträge(10)
           
18. Außer-
ordentliches Ergebnis(11)
           
19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag(12)           
20. Unterneh-
mensergebnis(13)
           
(+ = Jahres-
gewinn
           
- = Jahres-
verlust)
           
(1) Amtl. Anm.:
Spalte 9 kann ggf. nach Verkehrszweigen aufgegliedert werden (Straßenbahn, Obus, Kraftomnibus usw.).
(2) Amtl. Anm.:
Gesonderter Nachweis, soweit aus organisatorischen Gründen erforderlich.
(3) Amtl. Anm.:
Nicht Zutreffendes streichen.
(4) Amtl. Anm.:
Die Löhne und Gehälter können mit den sozialen Abgaben zusammen ausgewiesen werden. Aktivierte Beträge sind in Spalte 12 auszuweisen.
(5) Amtl. Anm.:
Posten 7 und 13 der Gewinn- und Verlustrechnung.
(6) Amtl. Anm.:
Posten 22 der Gewinn- und Verlustrechnung.
(7) Amtl. Anm.:
Posten 8 der Gewinn- und Verlustrechnung.
(8) Amtl. Anm.:
Posten 9 der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Zuführungen zu Sonderposten mit Rücklageanteil (Zeile 18).
(9) Amtl. Anm.:
Posten 1 bis 4 der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Auflösungen von Sonderposten mit Rücklageanteil (Zeile 18).
(10) Amtl. Anm.:
Posten 10 bis 12 und 16 der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich Posten 17 der Gewinn- und Verlustrechnung.
(11) Amtl. Anm.:
Posten 20 der Gewinn- und Verlustrechnung zuzüglich der Auflösungen von und abzüglich der Zuführungen zu Sonderposten mit Rücklageanteil aus Posten 4 bzw. 9 der Gewinn- und Verlustrechnung.
(12) Amtl. Anm.:
Posten 21 der Gewinn- und Verlustrechnung.
(13) Amtl. Anm.:
Übereinstimmend mit Nummer 23 der Gewinn- und Verlustrechnung.