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Anlage 1 EigAnVO
Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)
Landesrecht Rheinland-Pfalz

Anhangteil

Titel: Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: EigAnVO
Gliederungs-Nr.: 2020-1-10
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 1 EigAnVO – Anlage 1
(zu § 23 Abs. 1 Satz 1)

Formblatt 1

Bilanz

Aktivseite

  1. A.

    Anlagevermögen:

    1. I.

      Immaterielle Vermögensgegenstände:

      1. 1.

        Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten,

      2. 2.

        Baukostenzuschüsse,

      3. 3.

        geleistete Anzahlungen;

    2. II.

      Sachanlagen:

      1. 1.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit

        1. a)

          Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten,

        2. b)

          Bahnkörper und Bauten des Schienenweges,

      2. 2.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten,

      3. 3.

        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten,

      4. 4.

        Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nummer 1 oder Nummer 2 gehören,

      5. 5.

        Beschaffungs-, Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen (1),

      6. 6.

        Abwasserbehandlungsanlagen,

      7. 7.

        Abfallverarbeitungsanlagen,

      8. 8.

        Verteilungsanlagen (1),

      9. 9.

        Abwassersammelanlagen,

      10. 10.

        Einbringungsanlagen der Abfallbeseitigung,

      11. 11.

        Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen,

      12. 12.

        Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr,

      13. 13.

        Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu den Nummern 5 bis 12 gehören,

      14. 14.

        Betriebs- und Geschäftsausstattung,

      15. 15.

        geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;

    3. III.

      Finanzanlagen:

      1. 1.

        Anteile an verbundenen Unternehmen,

      2. 2.

        Ausleihungen an verbundene Unternehmen,

      3. 3.

        Beteiligungen,

      4. 4.

        Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,

      5. 5.

        Wertpapiere des Anlagevermögens,

      6. 6.

        sonstige Ausleihungen.

  2. B.

    Umlaufvermögen:

    1. I.

      Vorräte:

      1. 1.

        Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,

      2. 2.

        unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen,

      3. 3.

        fertige Erzeugnisse und Waren,

      4. 4.

        geleistete Anzahlungen;

    2. II.

      Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

      1. 1.

        Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (2),

      2. 2.

        Forderungen gegen verbundene Unternehmen,

      3. 3.

        Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,

      4. 4.

        Forderungen an den Einrichtungsträger (3) (4),

      5. 5.

        Forderungen an Gebietskörperschaften (3) (4),

      6. 6.

        sonstige Vermögensgegenstände;

    3. III.

      Wertpapiere:

      1. 1.

        Anteile an verbundenen Unternehmen,

      2. 2.

        sonstige Wertpapiere;

    4. IV.

      Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten.

  3. C.

    Rechnungsabgrenzungsposten.

Passivseite

  1. A.

    Eigenkapital:

    1. I.

      Stammkapital,

    2. II.

      zweckgebundene Rücklagen (Zuweisungen und Zuschüsse),

    3. III.

      allgemeine Rücklage (5),

    4. IV.

      Gewinnvortrag/Verlustvortrag,

    5. V.

      Jahresgewinn/Jahresverlust.

  2. B.

    Sonderposten mit Rücklageanteil (6).

  3. C.

    Empfangene Ertragszuschüsse.

  4. D.

    Rückstellungen:

    1. 1.

      Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen,

    2. 2.

      Steuerrückstellungen,

    3. 3.

      sonstige Rückstellungen.

  5. E.

    Verbindlichkeiten:

    1. 1.

      Förderdarlehn,

    2. 2.

      Anleihen,

    3. 3.

      Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,

    4. 4.

      erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen,

    5. 5.

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,

    6. 6.

      Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel,

    7. 7.

      Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen,

    8. 8.

      Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,

    9. 9.

      Verbindlichkeiten gegenüber dem Einrichtungsträger (4),

    10. 10.

      Verbindlichkeiten gegenüber Gebietskörperschaften (4),

    11. 11.

      sonstige Verbindlichkeiten davon

      1. a)

        aus Steuern,

      2. b)

        im Rahmen der sozialen Sicherheit.

  6. F.

    Rechnungsabgrenzungsposten.

(1) Amtl. Anm.:
Anlagen der Energie- und Wasserversorgung, auch Talsperren und die Erschließung von Wasservorkommen, nicht dagegen die geologischen und hydrologischen Untersuchungen zur Wasserfindung.
(2) Amtl. Anm.:
Unter Abgrenzung der Verbrauchsablesung auf den Bilanzstichtag.
(3) Amtl. Anm.:
Ohne Forderungen aus Wasser- und Energielieferungen; diese sind unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auszuweisen.
(4) Amtl. Anm.:
Einschließlich Forderungen an dessen/deren Einrichtungen.
(5) Amtl. Anm.:
Die Zuführungen umfassen u.a. die Selbstbehalte des Einrichtungsträgers.
(6) Amtl. Anm.:
Die Vorschriften, nach denen der Sonderposten gebildet wurde, sind im Anhang anzugeben.