Art. 72 EGStGB
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Bundesrecht
Fünfter Abschnitt – Anpassung weiterer Bundesgesetze → Zweiter Titel – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet der Verwaltung
Art. 72 EGStGB – Abfallbeseitigungsgesetz
Das Abfallbeseitigungsgesetz vom 7. Juni 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 873) wird wie folgt geändert:
- 1.
In § 16 Abs. 1 werden die Worte "und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen" durch die Worte "oder mit Geldstrafe" ersetzt.
- 2.
§ 17 wird aufgehoben.