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Art. 204 EGStGB
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Bundesrecht

Fünfter Abschnitt – Anpassung weiterer Bundesgesetze → Siebenter Titel – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts

Titel: Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EGStGB
Gliederungs-Nr.: 450-16
Normtyp: Gesetz

Art. 204 EGStGBSaatgutverkehrsgesetz

Das Saatgutverkehrsgesetz vom 20. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 444) wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Die Überschrift des Abschnitts IV erhält folgende Fassung:

    Überwachungs- und Bußgeldvorschriften".

  2. 2.

    § 77 wird aufgehoben.