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Gesetz über die Eingliederung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern (Eingliederungsgesetz - EglG)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Gesetz über die Eingliederung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern (Eingliederungsgesetz - EglG)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: EglG
Gliederungs-Nr.: 24
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Eingliederung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern
(Eingliederungsgesetz - EglG)

In der Fassung vom 22. August 2000 (GBl. S. 629)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeiner Teil 
  
Geltungsbereich1
Eingliederungsverwaltung2
Aufnahmeverfahren3
Ausgleichsverwaltung4
Verwaltungsausgaben im Lastenausgleich5
  
Zweiter Abschnitt 
Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und ihren Familienangehörigen 
  
Personen6
Erstaufnahme und Zuteilung7
Unterbringung und Eingliederung8
Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung9
Nutzungsverhältnis10
Aufgabenträgerschaft und Ausgabenerstattung11
Datenübermittlung12
  
Dritter Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsvorschrift13
Änderung des Landesverwaltungsgesetzes14
Inkrafttreten 15