Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Art. 103b EGInsO
Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)
Bundesrecht

Dritter Teil – Internationales Insolvenzrecht. Übergangs- und Schlußvorschriften

Titel: Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EGInsO
Gliederungs-Nr.: 311-14-1
Normtyp: Gesetz

Art. 103b EGInsO – Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten und zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Gesetze

Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 9. April 2004 eröffnet worden sind, sind die bis dahin geltenden gesetzlichen Vorschriften weiter anzuwenden.

Zu Artikel 103b: Eingefügt durch G vom 5. 4. 2004 (BGBl I S. 502).