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Anlage 3 EGBGB
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: EGBGB
Gliederungs-Nr.: 400-1
Normtyp: Gesetz

Anlage 3 EGBGB – Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen mit Ausnahme von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten und Immobiliarförderdarlehensverträgen

(zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1)

Muster als pdf

Zu Anlage 3: Neugefasst durch G vom 9. 6. 2021 (BGBl I S. 1666), geändert durch G vom 10. 8. 2021 (BGBl I S. 3483).