Gesetze

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Art. 98 EGAO
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Bundesrecht

Dritter Abschnitt – Schlussvorschriften

Titel: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EGAO
Gliederungs-Nr.: 610-1-4
Normtyp: Gesetz

Art. 98 EGAO – Verweisungen

Soweit in Rechtsvorschriften auf Vorschriften verwiesen wird, die durch dieses Gesetz aufgehoben werden, treten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung.