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Art. 73 EGAO
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Bundesrecht

Zweiter Abschnitt – Anpassung weiterer Bundesgesetze → Vierter Titel – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts

Titel: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EGAO
Gliederungs-Nr.: 610-1-4
Normtyp: Gesetz

Art. 73 EGAO – Gesetz über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen

In § 16 des Gesetzes über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen vom 28. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 986), zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Körperschaftsteuerreformgesetz vom 6. September 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 2641), werden die Worte "§ 16 Abs. 2 Ziff. 2 des Steueranpassungsgesetzes" durch die Worte "§ 13 der Abgabenordnung" ersetzt.