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Art. 46 EGAO
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Bundesrecht

Zweiter Abschnitt – Anpassung weiterer Bundesgesetze → Erster Titel – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Rechts der Verwaltung

Titel: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EGAO
Gliederungs-Nr.: 610-1-4
Normtyp: Gesetz

Art. 46 EGAO – Städtebauförderungsgesetz

In § 90 Abs. 1 Nr. 2 des Städtebauförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 2318), werden die Worte "§ 17 des Steueranpassungsgesetzes" durch die Worte. "§ 52 der Abgabenordnung" ersetzt.