Art. 4 EGAO
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Bundesrecht
Erster Abschnitt – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzwesens
Art. 4 EGAO – Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer
§ 5 des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 1967 (Bundesgesetzblatt I S. 977), zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Körperschaftsteuerreformgesetz vom 6. September 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 2641), wird wie folgt geändert:
- 1.
In Absatz 3 werden die Worte "im Sinne des § 166 der Reichsabgabenordnung" durch die Worte "im Sinne des § 150 der Abgabenordnung" ersetzt.
- 2.
In Absatz 4 werden die Klammern und die Worte "§ 212 der Reichsabgabenordnung" gestrichen.