Gesetze

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Art. 13 EGAO
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Bundesrecht

Erster Abschnitt – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzwesens

Titel: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EGAO
Gliederungs-Nr.: 610-1-4
Normtyp: Gesetz

Art. 13 EGAO – Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

§ 11 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 3138) wird aufgehoben.