Gesetze

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§ 46 EGAktG
Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
Bundesrecht

4. Abschnitt – Schlußvorschriften

Titel: Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: EGAktG
Gliederungs-Nr.: 4121-2
Normtyp: Gesetz

§ 46 EGAktG – In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1966 in Kraft.