Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 1 EG
Hamburgisches Enteignungsgesetz
Landesrecht Hamburg
Titel: Hamburgisches Enteignungsgesetz
Normgeber: Hamburg
Redaktionelle Abkürzung: EG,HH
Gliederungs-Nr.: 214-1
Normtyp: Gesetz

§ 1 EG – Anwendungsbereich

Dieses Gesetz ist für alle Enteignungen anzuwenden, wenn dafür keine andere gesetzliche Regelung besteht oder wenn auf dies Gesetz verwiesen wird.