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Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EfbV
Gliederungs-Nr.: 2129-56-3
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften
(Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV)

Vom 2. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2770) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
  
Abschnitt 2 
Anforderungen an die Organisation, die Ausstattung und die Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes 
  
Anforderungen an die Betriebsorganisation3
Anforderungen an die personelle, gerätetechnische und sonstige Ausstattung4
Betriebstagebuch5
Versicherungsschutz6
Anforderungen an die Durchführung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit7
  
Abschnitt 3 
Anforderungen an den Inhaber und die im Entsorgungsfach - betrieb beschäftigten Personen 
  
Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen8
Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen9
Zuverlässigkeit und Sachkunde des sonstigen Personals10
  
Abschnitt 4 
Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer technischen Überwachungsorganisation 
  
Überwachungsvertrag11
Zustimmung zum Überwachungsvertrag, Widerruf12
  
Abschnitt 5 
Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft 
  
Satzung oder sonstige Regelung der Entsorgergemeinschaft13
Überwachungsausschuss14
Anforderungen an die Mitgliedschaft und Mitteilung der Aufnahme und des Austritts15
Anerkennung der Entsorgergemeinschaft, Widerruf16
  
Abschnitt 6 
Anforderungen an Sachverständige und Kontrolle der Sachverständigen 
  
Zuverlässigkeit von Sachverständigen17
Unabhängigkeit von Sachverständigen18
Fach- und Sachkunde von Sachverständigen19
Zulassung als Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation20
Kontrolle der Sachverständigen21
  
Abschnitt 7 
Anforderungen an die Überwachung 
  
Erstmalige und jährliche Überprüfung22
Überwachungsbericht23
  
Abschnitt 8 
Umfang der Zertifizierung und Gestaltung des Zertifikats 
  
Teilzertifizierung und Beschränkung des Zertifizierungsumfangs24
Gestaltung des Zertifikats25
  
Abschnitt 9 
Sonstige gemeinsame Vorschriften 
  
Entzug des Zertifikats und des Überwachungszeichens26
Pflicht zur Kündigung des Überwachungsvertrages oder der Mitgliedschaft27
Entsorgungsfachbetrieberegister28
Ordnungswidrigkeiten29
Zugänglichkeit privater Regelwerke30
Übergangsvorschriften31
  
Anlagen 
  
LehrgangsinhalteAnlage 1
Mindestinhalt von ÜberwachungsberichtenAnlage 2
Vordruck für das ZertifikatAnlage 3
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 2. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2770)