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§ 33 DSchG
Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz
Landesrecht Niedersachsen

Siebenter Teil – Zuschussmittel des Landes, Steuerbefreiung

Titel: Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz
Normgeber: Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung: DSchG,NI
Gliederungs-Nr.: 22510010000000
Normtyp: Gesetz

§ 33 DSchG

(weggefallen)