Gesetze

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§ 9 DNBG
Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DNBG
Gliederungs-Nr.: 224-21
Normtyp: Gesetz

§ 9 DNBG – Rechtsaufsicht

Die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde führt die Rechtsaufsicht über die Bibliothek.